Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof in Möllenbeck (Stand März 2023)

Obwohl unser Friedhof ein kircheneigener Friedhof ist, können nicht nur Gemeindeglieder, sondern alle Möllenbecker und Möllenbeckerinnen begesetzt werden, auch diejenigen, die aus Altergründen in ein Seniorenheim oder zu Familienangehörigen gezogen sind. Für alle anderen besteht die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, über den der Kirchenrat entscheidet.

Wahlgräber:
als Einzel- und Doppelgräber
Belegung: je Einzelgrabstätte bis zu einem Sarg und zwei Urnen
Ruhezeit:
30 Jahre für Erdbestattung
20 Jahre für Urnenbestattung
Kosten: 20, -- € für ein Einzelgrab und 40, -- € für ein Doppelgrab pro Jahr
600, -- € für Grabstätten mit Erdbestattung
400, -- € für Grabstätten mit Urnenbestattung
Pflege:
Die Grabstätten müssen mit einer Einfassung versehen werden. Eine vollflächige Abdeckung ist nicht zulässig

Rasengräber:
als Einzel- und Doppelgräber
Belegung: je Einzelgrabstätte bis zu einem Sarg und eine Urne oder nur zwei Urnen (da pro Grab wegen der Einheitlichkeit nur zwei Grabplatten eingelassen werden sollen
Ruhezeit:
30 Jahre für Erdbestattung
20 Jahre für Urnenbestattung
Kosten: 20, -- € für ein Einzelgrab und 40, -- € für ein Doppelgrab pro Jahr
600, -- € für Grabstätten mit Erdbestattung
400, -- € für Grabstätten mit Urnenbestattung
Pflege:
Es muss ein Vertrag mit der Treuhand über die Gärtnerei Lippold-Ladage abgeschlossen werden. Auf der Grabstätte wird eine Platte mit den persönlichen Daten eingelassen. Blumenschmuck auf den Platten ist wegen der Mäharbeiten nicht zulässig.

Treuhandvertrag Pflege für Einzelstelle 30 Jahre 1969,54 €
Treuhandvertrag Pflege für Einzelstelle 20 Jahre (Urne) 1242,15 €
Kopfplatte durch Firma Wehage 230,-- zzgl. Mwst

Urnengräber:
Maße: 1 Quadratmeter
Belegung: bis zu 4 Urnen
Ruhezeit: 20 Jahre
Kosten: 20, -- € pro Jahr => 400, -- €
Pflege:
Die Grabstätten müssen mit einer Einfassung versehen werden. Eine vollflächige Abdeckung ist nicht zulässig (bis zu 50 %)

Weitere Kosten:
Grabaushub Erdbestattung: 410, -- € zzgl. Mwst., Zuschlag Samstag: 100,-€ zzgl. Mwst
Grabaushub Urne: 140, -- € zzgl. Mwst., Zuschlag Samstag: 50,-€ zzgl. Mwst
Dekobäume: 60, -- € zzgl. Mwst.
Grabmatten: 18, -- € zzgl. Mwst.
Kränze usw. zur Gruft bringen (nach Aufwand) 15 - 35,-- € zzgl. Mwst.
Verwaltungsgebühr Kirchengemeinde: 160, -- €
Nutzung Friedhofseinrichtungen: 200, -- €

Letzte Beerdigung samstags 11.00 Uhr

Wir weisen darauf hin, dass bei Beisetzungen auf Einzelgräbern es nur möglich ist, einen Sarg und eine Urne zu bestatten, wenn die Erdbestattung im Sarg als erstes erfolgt. Eine Urne kann dann darüber beigesetzt werden. Wird zuerst eine Urne beigesetzt, ist eine Sargbestattung nicht mehr möglich. Dies bedeutet eine Störung der Totenruhe für die in der Urne beigesetzten Person. Die ist gesetzlich geschützt und wird bei Nichtbeachtung strafrechtlich verfolgt.

Grabgestaltung Friedhof Möllenbeck

Bei der Grabgestaltung eines Grabes auf dem Friedhof der Ev.-ref. Kirchengemeinde in Möllenbeck ist folgendes zu beachten:

Für Wahl- und Urnengräber:
Eine ganzflächige Abdeckung der Grabstätte durch eine Steinplatte ist nicht erlaubt. Maximal Abdeckung für Urnengrabstätten 50 % , für Wahlgräber 25 % .
Es dürfen nur Steine und andere Materialien verwendet werden, die nicht durch Kinderarbeit hergestellt wurden und dementsprechend zertifiziert sind.
Alle Gräber müssen mit einer Einfassung versehen werden.
Die Grabsteine sind regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu prüfen.
Die Grabfläche ist regelmäßig zu pflegen, auch die Kiesstreifen um das Grab herum.

Für Rasengräber:
Es ist eine einheitliche, in den Rasen eingelassene Namensplatte vorgesehen.
Bei Rasengräbern darf auf und neben der Grabplatte von April bis Ende Oktober kein Grabschmuck gelegt und gestellt werden.
Möglichkeiten für Grabschmuck sind an dem Gedenkstein vorgesehen.
Verblühte Schalen uä. sind zeitnah zu entsorgen.
Die Grabplatte darf nicht mit Steinchen umgeben werden, da das die Mäharbeiten behindert.

Nach Ablauf der Liegezeit:
Das Grab kann idR durch Weiterkauf verlängert werden.
Wird das Grab nach Ablauf der Liegezeit nicht verlängert, muss es fachgerecht samt Fundamenten geräumt werden.