Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
Bis zum Jahresende soll laut Landeskirche jede Gemeinde ein Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt vorlegen. Auf mehreren Sitzungen haben sich Kirchenrat und Gemein-devertretung mit der Erarbeitung eines solchen Konzeptes beschäftigt und es Anfang November fertig gestellt. Es muss nun noch seitens der Landeskirche genehmigt werden.
Bei der Erstellung haben wir auch in den unterschiedlichen Gemeindeveranstaltungen darüber gesprochen und die Menschen mit einbezogen. U.a. haben wir uns bei einem Kindergottesdiensttag zum Gleichnis vom großen Gastmahl mit den Kindern darüber ausgetauscht, wie Räume in der Kirche aussehen müssen, damit Kinder sich darin sicher und wohl fühlen. All das nimmt das Konzept auf. Uns ist es wichtig, dass allen Menschen mit Respekt und Wertschätzung begegnet wird und ihre persönlichen Grenzen geachtet werden.
Dazu haben wir eine Art „Ampel“ erstellt, die anzeigt, welches Verhalten erwünscht ist und welches nicht:
grün = ok
gelb = kann passieren, sollte sich aber nicht wiederholen
rot = geht auf keinen Fall
Die Ampel wird demnächst in den Gemeinderäumen und im Jugendfreizeitheim ausgehängt.
Außerdem wird es unter dem Briefkasten neben der Bürotür einen „Kummerkasten“ geben, in den Beschwerden und Auffälligkeiten anonym oder mit Namen versehen eingeworfen werden können. Er wird wöchentlich von Manuela Hundertmark geleert. Die Anliegen werden besprochen und bei Bedarf behoben.
Da sich nicht alle Betroffenen jemanden aus der Kirche anvertrauen möchten, haben wir in dem Schutzkonzept auch andere Beratungsstellen angegeben, an die man sich wenden kann, z.B. den Kinderschutzbund Rinteln e.V.
Das gesamte Schutzkonzept finden Sie nach der Genehmigung durch die Landeskirche auf der Internetseite unserer Gemeinde
Ortskirchgeld
Die Einnahmen der Kirchengemeinde Möllenbeck bestehen hauptsächlich aus der Kirchensteuer und dem Ortskirchgeld.
Mit diesen Geldern wird die gemeindliche Arbeit finanziert. Neben der Kirchensteuer hat jede Kirchengemeinde das Recht, eine Ortskirchensteuer zu erheben, damit sich auch diejenigen Ge-meindeglieder an den Aufgaben der Gemeinde beteiligen, die auf-grund der staatlichen Steuergesetze keine Kirchensteuer zahlen. Seit Jahren schon verzichtet die Kirchengemeinde Möllenbeck auf dieses Recht, das Ortskirchgeld einzuziehen.
Stattdessen bitten wir Sie, sich selbst einzuschätzen und das Ortskirchgeld online oder mit dem beiliegenden Zahlschein zu überweisen. Aufgrund der geänderten Zuweisung durch die Landeskirche, die für unserer Gemeinde erheblich Einbußen bedeutet, ist das Ortskirchgeld für die vielfältigen Aufgaben des Gemeindelebens bestimmt
Friedhof
Auf unserem Friedhof hat sich in den letzten Wochen Einiges getan. Nachdem im Sommer schon die Büsche an der Kapelle zum Parkplatz hin entfernt und neu bepflanzt wurde, ist nun auch die Bepflanzung an der anderen Seite entfernt worden. Außerdem wurde der Plattenweg direkt an die Kapelle verlegt. Hintergrund ist, dass so Reparaturen und Reinigungsarbeiten und die Fläche neu gefahrlos erledigt werden können. Herzlichen Dank an die fleißigen Helfer!
Außerdem wurde die Kiesfläche hinter der Hecke am Parkplatz mit Rasen eingesät. Dadurch sieht die Fläche nicht mehr so grau und ungepflegt aus. Auch bei den gärtnerischen Tätigkeiten auf dem Friedhof wird sich etwas ändern. Die Gärtnerei Lippold-Ladage wird die Pflege, die Arbeiten rund um eine Trauerfeier sowie die Abrechnung / Verwaltung Grabaushub abgeben. Die Nachfolge ist noch nicht abschließend geklärt. Es zeichnet sich aber eine Lösung ab, über die wir dann informieren.
Weiterhin haben Kirchenrat und Gemeindevertretung über die Liegezeiten und vorzeitige Räumungen beraten. Immer häufiger erhalten wir Anträge, dass Grabstätten vor der regulären Liegezeit geräumt werden sollen. Die Grabflächen können aufgrund der Totenruhe nicht vor Ablauf der Liegezeit neu belegt werden. Werden Gräber vorzeitig geräumt, gibt es dazu einen Vermerk im Kataster.
Kirchenrat und Gemeindevertretung haben Folgendes beschlossen:
- Auf Antrag können Gräber maximal 5 Jahre vor Ablauf der regulären Ruhezeit geräumt werden.
- Da die Pflege der Fläche dann von der Kirchengemeinde übernommen werden muss, berechnen wir pro Jahr und Einzelgrab eine Pflegegebühr von 25,- €
Außerdem können ab sofort nicht nur Möllenbecker und Möllenbeckerinnen auf einer neuen Grabstätte beigesetzt werden, sondern auch alle engeren Familienangehörigen. Bisher war es lediglich auf einer schon vorhandenen Grabstätte möglich.
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Vereinbarung Pfarrstelle
Seit Beginn des neuen Jahres hat Pastorin Schulz für die Kirchengemeinde und die Klosteraufgaben nur noch einen Stellenanteil von 75 %.
Kirchenrat und Gemeindevertretung haben eine Vereinbarung getroffen, dass Pastorin Schulz jeweils am dritten Wochenende des Monats Samstag und Sonntag frei hat. Die Gottesdienste sollen dann – wenn möglich – von Lektoren oder Kolleginnen bzw. Kollegen gehalten werden. Ansonsten wird nach Rinteln in den Gottesdienst eingeladen. Fällt auf das frei Wochenende ein besonderer kirchlicher Feiertag oder eine Dienstreise, wird es auf ein anderes, möglichst das nächste Wochenende verschoben. Außerdem steht Pastorin Schulz ein freier Tag in der Woche zu, der auf den Montag festgelegt wird.
Frau Schulz erklärt sich selbstverständlich bereit, diese Regelungen, wenn es z.B. in Trauerfällen nicht anders möglich ist, flexibel zu handhaben. Und für Dienstreisen von 3 Tagen und länger erhält Pastorin Schulz einen zusätzlchen freien Tag als Augleichstag, bei längeren Dienstreisen entsprechend mehr. Verwaltungsaufgaben sollen weitestgehend von anderen über-nommen werden.
Nach einem Jahr werden die oben genannten Punkte auf ihre Praktizierbarkeit überprüft.
Pfarrstelle
Im Jahr 2025 tritt die neue Zuweisungsordnung der Landeskirche in Kraft. Bisher hat die Kirchengemeinde die 75%-Stelle von Pastorin Schulz aus eigenen Mitteln auf 100% aufgestockt, also 25% des Gehalts und der Versorgung übernommen. Das wird sich die Kirchengemeinde mit der neuen Zuweisung künftig nicht mehr leisten können.
Daher haben Kirchenrat und Gemeindevertretung auf ihrer Haushaltssitzung im Oktober beschlossen, den Anteil ab 2025 nicht mehr zu übernehmen. Damit stehen der Gemeinde für das Kloster und die kirchengemeindlichen Aufgaben nur noch 75% Pfarr-stellenanteil zu. Das wird auch Auswirkungen auf die Arbeit von Pastorin Schulz haben.
Wie das genau umgesetzt werden kann, darüber beraten Kirchenrat und Gemeindevertretung auf ihrer Dezembersitzung. Denkbar ist, dass Pastorin Schulz künftig einen Tag in der Woche und ein festes Wochenende im Monat frei hat (besondere Feiertage ausgenommen) und die Gottesdienste – wenn möglich von Lektoren gehalten werden. Andere, besonders verwaltungstechnische Aufgaben sollen neu organisiert werden.
Weitere Informationen in Kürze.

