Gemeindejubiläum

350 Jahre Ev.-ref. Kirchengemeinde Möllenbeck. 24. und 25.05.2025

Wir laden herzlich ein am Samstag zum fröhlichen Zusammensein. Es gibt ein buntes Programm für Jung und Alt, Essen und Trinken, Spiele und Rätsel… - und voraussichtlich auch einen Malkurs in dem Klostermotive oder Detailansichten gemalt werden können, die am Sonntag im Gastsaal ausgestellt werden.

Am Sonntag feiern wir um 11.00 Uhr ein Tauffest im Innenhof des Klosters mit einer kurzen kindgerechten Andacht, fröhlichen Liedern und anschließenden Taufen.

Und am Nachmittag um 14.00 Uhr findet ein Festgottesdienst statt, in dem unsere Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden die Predigt hält; anschließend Empfang im Gastsaal.

Weitere Informationen demnächst in den sozialen Medien, auf Plakaten und Handzetteln.


Vereinbarung Pfarrstelle

Seit Beginn des neuen Jahres hat Pastorin Schulz für die Kirchengemeinde und die Klosteraufgaben nur noch einen Stellenanteil von 75 %.

Kirchenrat und Gemeindevertretung haben eine Vereinbarung getroffen, dass Pastorin Schulz jeweils am dritten Wochenende des Monats Samstag und Sonntag frei hat. Die Gottesdienste sollen dann – wenn möglich – von Lektoren oder Kolleginnen bzw. Kollegen gehalten werden. Ansonsten wird nach Rinteln in den Gottesdienst eingeladen. Fällt auf das frei Wochenende ein besonderer kirchlicher Feiertag oder eine Dienstreise, wird es auf ein anderes, möglichst das nächste Wochenende verschoben. Außerdem steht Pastorin Schulz ein freier Tag in der Woche zu, der auf den Montag festgelegt wird.

Frau Schulz erklärt sich selbstverständlich bereit, diese Regelungen, wenn es z.B. in Trauerfällen nicht anders möglich ist, flexibel zu handhaben. Und für Dienstreisen von 3 Tagen und länger erhält Pastorin Schulz einen zusätzlchen freien Tag als Augleichstag, bei längeren Dienstreisen entsprechend mehr. Verwaltungsaufgaben sollen weitestgehend von anderen über-nommen werden.

Nach einem Jahr werden die oben genannten Punkte auf ihre Praktizierbarkeit überprüft.


Pfarrstelle

Im Jahr 2025 tritt die neue Zuweisungsordnung der Landeskirche in Kraft. Bisher hat die Kirchengemeinde die 75%-Stelle von Pastorin Schulz aus eigenen Mitteln auf 100% aufgestockt, also 25% des Gehalts und der Versorgung übernommen. Das wird sich die Kirchengemeinde mit der neuen Zuweisung künftig nicht mehr leisten können.

Daher haben Kirchenrat und Gemeindevertretung auf ihrer Haushaltssitzung im Oktober beschlossen, den Anteil ab 2025 nicht mehr zu übernehmen. Damit stehen der Gemeinde für das Kloster und die kirchengemeindlichen Aufgaben nur noch 75% Pfarr-stellenanteil zu. Das wird auch Auswirkungen auf die Arbeit von Pastorin Schulz haben.

Wie das genau umgesetzt werden kann, darüber beraten Kirchenrat und Gemeindevertretung auf ihrer Dezembersitzung. Denkbar ist, dass Pastorin Schulz künftig einen Tag in der Woche und ein festes Wochenende im Monat frei hat (besondere Feiertage ausgenommen) und die Gottesdienste – wenn möglich von Lektoren gehalten werden. Andere, besonders verwaltungstechnische Aufgaben sollen neu organisiert werden.

Weitere Informationen in Kürze.

Ortskirchgeld

Die Einnahmen der Kirchengemeinde Möllenbeck bestehen hauptsächlich aus der Kirchensteuer und dem Ortskirchgeld.

Mit diesen Geldern wird die gemeindliche Arbeit finanziert. Neben der Kirchensteuer hat jede Kirchengemeinde das Recht, eine Ortskirchensteuer zu erheben, damit sich auch diejenigen Ge-meindeglieder an den Aufgaben der Gemeinde beteiligen, die auf-grund der staatlichen Steuergesetze keine Kirchensteuer zahlen. Seit Jahren schon verzichtet die Kirchengemeinde Möllenbeck auf dieses Recht, das Ortskirchgeld einzuziehen. Stattdessen bitten wir Sie, sich selbst einzuschätzen und das Ortskirchgeld zu überweisen.

Obwohl die Friedhofskasse seit diesem Jahr etwas besser gefüllt ist, ist das diesjährige Ortskirchgeld wieder für den Friedhof bestimmt. Denn zum einen musste das Vordach repariert werden und zum anderen benötigen wir dringend ein neues Instrument.


Präventionsschutzkonzept

In den vergangenen Jahren ist viel über sexualisierte Gewalt in der Kirche und der Umgang damit diskutiert worden. Die ev.-ref. Landeskirche nimmt das Thema sehr erst. Im letzten Jahr wurde eine Beauftragte (Manuela Feldmann) für Gewaltprävention in der Kirche angestellt, die ein Konzept entwickelt hat, wie die einzelnen Gemeinden den Schutz gegen sexualisierte Gewalt verbessern können.

Alle Beschäftigten, möglichst viele Mitglieder von Kirchenrat und Gemeindevertretung sowie alle, die in der Gemeinde viel mit Menschen zu tun haben, sollen an einer Basisschulung teilnehmen. Mit Hilfe verschiedener Bausteine sollen dann die einzelnen Bereiche zum Thema erarbeitet werden. Ziel ist, dass auch wir als Gemeinde ein Präventionsschutzgesetz verabschieden.

Da das Thema nicht nur die in der Gemeinde verantwortlichen betrifft, würde wir uns freuen, wenn sich auch andere Gemeindeglieder bei diesem Thema engagieren.

Daher laden wir herzlich ein zur Basisschulung am 11.01.2024 um 17.00 Uhr in der ev.-ref. Kirchengemeinde Rinteln.

Wer Interesse hat, melde sich bitte bei Pastorin Schulz.