Taufe

Sie möchten sich oder ihr Kind in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Möllenbeck taufen lassen?

Darüber freuen wir uns sehr. In unserer Kirche werden sowohl Kinder, als auch Erwachsene getauft. Sie können sich mit Pastorin Schulz in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren, bei dem alle Fragen über Verständnis und Ablauf der Taufe geklärt werden können.

Wer kann sich taufen lassen und was muss ich dafür wissen?

In unserer Kirchengemeinde werden i.d.R. Kinder von Gemeindegliedern und ehemaligen Gemeindegliedern getauft, die Verwandtschaft in Möllenbeck haben. Dabei reicht es, wenn ein Elternpaar einer evangelischen Gemeinde angehört.

Aber auch Erwachsene können getauft werden. Denn in der reformierten Kirche ist die Taufe nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Jede und jeder, der sich zum christlichen Glauben bekennt und in die christliche Gemeinschaft aufgenommen werden möchte, kann getauft werden. Weil der Mensch darauf angewiesen ist, dass ihm der Glaube ohne Vorleistung geschenkt wird, werden in unserer Kirche auch kleine Kinder getauft. Dabei sprechen dann vorläufig die Taufpaten bzw. -patinnen mit den Eltern das Glaubensbekenntnis.

Nachdem die Rahmenbedingungen (Termin für ein Gespräch, Tauftermin) telefonisch abgeklärt wurden, treffen wir uns – in der Regel bei Ihnen zu Hause – zu einem Gespräch, bei dem über den Ablauf des Gottesdienstes, mögliche Liedwünsche und andere organisatorische Fragen gesprochen wird. Außerdem wird über einen möglichen Taufspruch beraten, der dem Täufling mit auf den Weg gegeben wird. Dieser Taufspruch ist immer ein Vers aus der Bibel. Wenn Sie sich schon einmal über schöne Taufsprüche informieren wollen, dann finden Sie einige Vorschläge dazu hier: Taufsprüche

Wenn Sie im Besitz eines Familienstammbuches sind, dann haben Sie es bitte beim Taufgespräch zur Hand. Auf jeden Fall benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde der zu taufenden Person.

Wenn Sie sich oder ihr Kind in Möllenbeck taufen lassen möchten, aber zu einer anderen Gemeinde gehören, benötigen Sie ein sogenanntes Dimissoriale. Das ist die Erlaubnis, der Kirchengemeinde, dass die Taufe in Möllenbeck stattfindet. Diese Erlaubnis ist reine Formsache und kann nicht verweigert werden. Sie dient dazu, dass die Taufe an die Gemeinde des Wohnortes weitergeleitet wird.

Bei der Taufe versprechen Eltern, Paten und Gemeinde dazu beizutragen, dass das Kind einmal erfährt, was seine Taufe bedeutet.

Nach reformiertem Verständnis gehört die Taufe in die Versammlung der Gemeinde und wird deswegen im sonntäglichen Gottesdienst der Gemeinde gefeiert. Bei der Taufe gießt der Pastor/ die Pastorin einige Tropfen Wasser auf den Kopf des Täuflings. Mit diesem „sichtbaren Wort“ wird die lebenslange Zugehörigkeit des Menschen zu Christus verdeutlicht. Dabei beruft sich die Kirche auf den sogenannten „Missionsbefehl“ im Matthäusevangelium 28, Verse 18-20.

Mit der Taufe wird ein Täufling immer in eine konkrete Kirchengemeinde aufgenommen. Wer in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Möllenbeck getauft wird, gehört der Kirchengemeinde an, zu der er laut Wohnort gehört.

Alle evangelischen Kirchen im In- und Ausland, die römisch-katholische Kirche und etliche andere Kirchen erkennen gegenseitig die Taufe an, so dass bei einem Wechsel der Kirchenzugehörigkeit keine erneute Taufe erfolgt. Nach christlichem Verständnis ist die Taufe eine einmalige Handlung, die ein Leben lang gilt. Einige Freikirchen erkennen allerdings die Kindertaufe nicht an.